AGB

Das sind die Regeln

Transparenz schafft Vertrauen, und Vertrauen schafft Sicherheit. Sicherheit ist ein Grundrecht und deswegen zählt Transparenz bei Wolle Festival zu den Kernwerten.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Ihre sowie für unsere Sicherheit

Wolle Festival (nachfolgend: Lorenz GmbH) betreibt unter der Domain www.wolle-festival.de eine Plattform, die über Web-Applikationen die Durchführung von Event-Management ermöglicht.

Mit der Nutzung, dem Download, dem Kauf oder anderweitigen Zugriff auf die von Lorenz GmbH zur Verfügung gestellten Dienste stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

Lorenz GmbH
Karl-Liebknecht-Straße 27
06862 Dessau-Roßlau
Deutschland

[email protected]

+49 176 55667578

www.wolle-festival.de

Der Veranstaltungsort ist dem Bewerbungsformular für Aussteller zu entnehmen.

Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für sämtliche Verträge mit Lorenz GmbH.

Geschäftsbedingungen des Nutzers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die von Lorenz GmbH bereitgestellten Dienste unterliegen als digitale Dienstleistung den allgemeinen Bestimmungen.

Die von Lorenz GmbH bereitgestellte Event-Management-Plattform wird in Form der folgenden Applikationen angeboten:

  • Web-Applikation für Event-Management

Darüber hinaus erfolgen folgende Dienstleistungen:

  • Online-Webinare und Offline-Events

Die auf den Web-Applikationen von Lorenz GmbH gespeicherten Inhalte ersetzen keine individuelle Veranstaltungsberatung, sondern stellen lediglich Informationen zu dem Thema "Event-Management" zur Verfügung. Sie sind nicht als Zusicherung zukünftig erfolgreicher Geschäftserfolge zu verstehen, sondern als Erfolgsprognosen, welche der Natur der Sache nach mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Die von Lorenz GmbH bereitgestellten Dienste sollten nicht für eine längerfristige Planung von Events genutzt werden. Lorenz GmbH übernimmt keine Garantie für den finanziellen Erfolg seiner Nutzer.

Der Nutzer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Lorenz GmbH jederzeit ohne Ankündigung Funktionen oder Dienste von der Plattform ändern oder entfernen kann.

Anmeldungen werden erst nach erfolgter Digitaler- oder schriftlicher Form unter Verwendung des Anmeldeformulars (Online) akzeptiert. Die Anmeldung muss vollständig ausgefüllt sein. Mit der Anmeldung wird die Zustimmung zur elektronischen Kommunikation (E-Mail und Newsletter) zwischen Lorenz GmbH und dem Anmelder erteilt. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Beteiligung über elektronische Medien einschließlich des Internets verbreitet werden. Zu einem Widerspruch genügt die Mitteilung an Lorenz GmbH per Brief, E-Mail oder Fax.

Mit der Bewerbung/Anmeldung erkennt der Aussteller die Teilnahme- /Ausstellungsbedingungen als verbindlich für sich und alle von ihm bei der Veranstaltung Beschäftigten an. Die gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnung sind einzuhalten. Mit Vertragsschluss erklärt der Aussteller sein Einverständnis in die Verarbeitung seiner Daten entsprechend der zur Kenntnis genommenen Datenschutzerklärung einsehbar unter Datenschutzerklärung (DSGVO)

Über die Zulassung als Aussteller entscheidet Lorenz GmbH, welche berechtigt ist, Bewerbungen abzulehnen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Eine erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die erfolgte Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.

Der Aussteller ist nicht berechtigt ohne Genehmigung von Lorenz GmbH seine Standfläche ganz oder teilweise Dritten zu überlassen, sie zu tauschen, zu verlegen oder Aufträge für nicht gemeldete Firmen anzunehmen. Die Aufnahme eines Mitausstellers ist nur durch schriftliche Zustimmung der Lorenz GmbH möglich.

Die Auf- und Abbauzeiten werden separat mit dem Versand der Ausstellungsunterlagen mitgeteilt.

Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.

Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.

Aussteller, die von Lorenz GmbH die Zusage erhalten haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr entlassen werden. Teilnehmer/Händler die trotz Anmeldung unentschuldigt fehlen, denen wird die entgangene Standgebühr zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 25,00 € (EURO) nachberechnet. Bei Nichtzahlung werden gerichtliche Schritte eingeleitet. Zudem behält sich der Veranstalter für die Zukunft Veranstaltungsverbot vor. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund nicht über den zugeteilten Stand verfügen, so steht dem Aussteller nur Anspruch auf Erstattung der gezahlten Standmiete zu. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen.

Die von Lorenz GmbH angebotenen Dienste sind noch in der Entwicklung und unterliegen daher ständigen Anpassungen. Lorenz GmbH übernimmt keine Garantie für die fehlerfreie Verarbeitung automatisiert erstellter Inhalte.

Lorenz GmbH und die von uns angebotenen Dienste können Opfer von Cyberangriffen werden. Dies könnte zu einem Verlust persönlicher Daten, sowie der unrechtmäßigen Nutzung hierbei gestohlener Daten führen.

Ist eine generelle Durchführung der Veranstaltung nicht möglich, ist Lorenz GmbH berechtigt die Veranstaltung abzusagen oder die Veranstaltungsdauer zu verkürzen. Der Aussteller kann hierdurch keine Schadensersatzansprüche herleiten. Muss die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund von Lorenz GmbH nicht zu vertretener behördlicher Anordnung abgesagt, geschlossen oder zeitlich verlegt werden, so sind die Mieten für die Standflächen der Aussteller sowie alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen und Schadensersatzansprüche des Ausstellers ausgeschlossen. Bei Ausfall der Veranstaltung wird die vorgesehene Mietzahlung gegenstandslos. Bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche kann der Aussteller nicht gegenüber Lorenz GmbH geltend machen.

Lorenz GmbH übt auf dem Ausstellungsgelände und den Ständen das Haus-, Platz- und Mietpfandrecht aus und ist berechtigt bei Verstößen einzuschreiten. Mit Unterzeichnung der Anmeldung unterwerfen sich der Aussteller und seine Beauftragten den Ausstellungsbedingungen, den behördlichen Vorschriften sowie der Hausordnung. Übernachtung in der Ausstellungshalle ist verboten. Das Rauchen ist in geschlossenen Räumlichkeiten untersagt.

Die allgemeine Bewachung übernimmt Lorenz GmbH ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Bewachung der Aussteller-Standfläche und der Waren ist der Aussteller selbst verantwortlich und haftet daher selbst für Schäden an der Ware, der Stand-Ausrüstung des sowie für Folgeschäden. Das gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung. Jeder Aussteller wird auf die erhöhte Sorgfaltspflicht außerhalb der allgemeinen Bewachung hingewiesen. Die Aussteller-Stände können bei 2-tages Veranstaltungen nachts stehen bleiben.

Dabei gilt: Nachdem alle Aussteller gemeinsam den Veranstaltungsort verlassen haben werden die Räume nachts verschlossen. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die ausgestellte Ware.

Werbung außerhalb der angemieteten Aussteller-Standfläche ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Verteilung von Werbedrucksachen (z. B. Prospekte, Lose, etc.) ist nur innerhalb der Aussteller-Standfläche gestattet oder muss im Vorfeld mit Lorenz GmbH schriftlich vereinbart werden. Jegliche Fremdwerbung auf unseren Veranstaltungen ist ohne unsere Zustimmung strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Marktverbot geahndet.

Die Mietpreise sind auf dem Anmeldeformular angegeben. Alle Beträge sind Netto und es kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Die Standmiete ist zur Hälfte laut Zahlungstermin beim Rechnungserhalt fällig. Der Rest ist 6 Wochen vor der Veranstaltung per Überweisung zu bezahlen. Lorenz GmbH kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen – nach vorheriger Mahnung – über den bestätigten Stand anderweitig verfügen. Die volle Bezahlung ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche. Die Rechnungsstellung für bestellte Zusatzleistungen (Mobiliar, Strom, etc.) kann separat erfolgen.

Standflächen-Zuweisungen erfolgen durch Lorenz GmbH nach Gesichtspunkten, die durch das Konzept und das Veranstaltungsthema gegeben sind, wobei das Eingangsdatum der Bewerbungen nicht maßgebend sind. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Den zur Veranstaltung zugelassenen Ausstellern werden ausschließlich Bodenflächen ohne weitere Standkonstruktionen überlassen. Darüberhinausgehende Wünsche des Ausstellers (Mobiliar, Strom, etc.) sind über Lorenz GmbH frühzeitig zu beantragen und werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Für nachträgliche Bestellungen während des Aufbautages besteht keine Gewähr. Vorsprünge, Pfeiler, Säulen und Installationsanschlüsse sind Bestandteil der zugewiesenen Standfläche. Eine Wertminderung oder ein Mietnachlass können dadurch nicht geltend gemacht werden.

Zusätzlich benötigte Standfläche(n) für Workshops erhalten die Aussteller bei Bedarf kostenfrei für das gesamte Wochenende. Es gilt zu beachten, dass diese kostenfreie Fläche gut sichtbar für den Besucher im Frontbereich zu sein hat und nicht hinter dem Aussteller-Stand.

Jeder Aussteller ist selbst dafür verantwortlich, dass durch ihn und seine Mitarbeiter, seine Ausstellungsfläche und seine Ausstellungsobjekte nicht gegen gesetzliche und behördliche Verbote verstoßen wird. Die Gestaltung und Ausstattung der Standfläche sind Angelegenheit der Aussteller. Im Interesse eines positiven Erscheinungsbildes sind die Standflächen attraktiv zu gestalten. Hierzu gehört selbstverständlich die bodenlange Dekoration der Tische. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Auflagen für den Brandschutz eingehalten werden. Installations- und Feuerschutzeinrichtungen müssen jederzeit zugänglich sein.

Beschallung, Film-, Video- und Musik-Darbietungen am Aussteller-Stand sind vor dem Beginn der Veranstaltung an Lorenz GmbH zu melden und durch diese schriftlich zu bestätigen. Im Anschluss ist der Aussteller dazu verpflichtet, die GEMA zu verständigen und für entsprechende Gebühren selbst aufzukommen. Gangflächen dürfen nicht als Zuschauerräume genutzt werden.

Lorenz GmbH ist berechtigt während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke (Homepage, Facebook, Mailings, etc.) zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Aussteller zur Verfügung gestellten Fotos und Videos sowie von Lorenz GmbH zugelassenen Pressevertreter.

Es dürfen nur die Waren angeboten werden, die im Vorfeld auf dem Anmeldeformular vermerkt wurden. Anderenfalls kann Lorenz GmbH den Verkauf von nicht angegebenen Waren untersagen. Es dürfen Waren verkauft werden, die handgemacht und selbstgefertigt sind oder für Kleinserien maschinell hergestellt wurden. Industrieware und Material zur Herstellung von Produkten (z.B. Stoff, Perlen, Wolle etc.) sind gestattet, wenn diese zum Wolle Festival passend sind. Tierfelle dürfen nicht angeboten werden.

Lorenz GmbH sorgt für die Reinigung des Veranstaltungsortes und den Gängen im Ausstellungsbereich. Die Reinigung der Aussteller-Standfläche obliegt dem Aussteller. Die Reinigung muss täglich vor der Eröffnung der Veranstaltung beendet sein. Eventuell auftretende Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet und nachträglich in Rechnung gestellt. Zudem sind die Stände nach dem Abbau besenrein zu hinterlassen. Beim Zurücklassen von Müll wird eine Strafe von 100,00 € (EUR) fällig.

Aussteller werden gebeten, sich vor dem Aufbau Ihres Standes an der Rezeption anzumelden. Dort erhält man einen Ausstellerausweis, welcher die Zutrittsberechtigung zur Halle darstellt. Zwei Ausweise sind kostenfrei. Für jeden weiteren Ausweis wird ein Betrag von 5,00 € (EUR) erhoben.

Der Nutzer ist verpflichtet, Lorenz GmbH vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und Lorenz GmbH sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer wird Lorenz GmbH auf dessen Verlangen hin die Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung oder Leistungserstellung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.

Die gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnung sind einzuhalten.

Mündliche Vereinbarungen und Absprachen, welche von den Teilnahmebedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Mit der Nutzung der von Lorenz GmbH bereitgestellten Dienste, stimmt der Nutzer der Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Lorenz GmbH zu. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.

Lorenz GmbH verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Nutzers und zur Einhaltung der DSGVO. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Nutzers. Lorenz GmbH verpflichtet alle von uns zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften. Lorenz GmbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

Die Parteien vereinbaren bei Konflikten im laufenden Vertragsverhältnis, sowie bei Streitigkeiten wegen der Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses verbindlich, ein Mediationsverfahren gemäß der Vorschriften des Mediationsgesetzes (MediatationsG) durchzuführen.

Darüber hinaus wird vereinbart, dass während eines laufenden Mediationsverfahrens die Einleitung eines Gerichtsverfahrens grundsätzlich ausgeschlossen ist. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass eine Klageerhebung zum Zwecke der Wahrung von zwingenden Ausschluss- oder Klagefristen zulässig ist.

Sollte die Klageerhebung zur Wahrung zwingender Ausschluss- oder Klagefristen zulässig sein, vereinbaren die Parteien das Ruhen des eingeleiteten Verfahrens bis zum Abschluss des Mediationsverfahrens zu beantragen, soweit dies prozessual möglich ist.

Lorenz GmbH bietet einen Kundensupport für softwarebezogene Fragen und Probleme an. Sollten Fehler oder der Missbrauch der Plattform festgestellt werden, ist der Support unter [email protected] zu kontaktieren.

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

Wir sind weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

Gerichtsstand ist Dessau-Roßlau.

Diese AGB informieren Sie über die Bedingungen im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Website:
www.wolle-festival.de